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www.clemenshof.de
Ferienwohnung Clemenshof
Familie ARMIN KOJELLES
Ortsstraße 2 – Clemenshof · D-79868 Feldberg-Falkau
Tel.: +49 (0) 7655 / 1400 · Fax: +49 (0) 7655 / 930583
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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung
(OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/
finden.
Die aktuellen Gastaufnahmebedingungen der Ferienwohnung Clemenshof.
Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam
vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und
dem Gastgeber
zu Stande kommenden Gastaufnahme-/Beherbergungsvertrags
und regeln ergänzend
zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen
dem Gast und dem Gastgeber. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher
sorgfältig durch.
1. Vertragsabschluss
1.1 Mit der Buchung bietet der Gast, gegebenenfalls nach vorangegangener
unverbindlicher Auskunft des Gastgebers über seine Unterkünfte
und deren aktuelle Verfügbarkeit, dem Gastgeber den Abschluss
des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots
sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen
in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortsbeschreibung, Klassifizierungserläuterungen),
soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen. Soweit nichts
anderes vereinbart wurde, ist der Gast an seine Buchung (sein Vertragsangebot)
3 Werktage gebunden.
1.2 Die Buchung des Gastes kann auf allen vom Gastgeber angebotenen
Buchungswegen, also mündlich, schriftlich, telefonisch, per
Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung
unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
1.3 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung
(Buchungsbestätigung) des Gastgebers zustande. Die Annahmeerklärung
bedarf keiner bestimmten Form, so dass auch mündliche und
telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber
rechtsverbindlich sind.
1.4 Im Regelfall wird der Gastgeber bei mündlichen oder telefonischen
Buchungen eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung
an den Gast übermitteln. Die Rechtswirksamkeit des Gastaufnahmevertrages
hängt bei solchen Buchungen jedoch nicht vom Zugang der schriftlichen
Ausfertigung der Buchungsbestätigung ab.
1.5 Nimmt der Gastgeber auf entsprechende Anfrage des Gastes keine
verbindliche Buchungsbestätigung vor, sondern unterbreitet
dem Gast seinerseits ein verbindliches Angebot, so kommt der Vertrag
rechtsverbindlich zu Stande, wenn dem Gastgeber die Annahmerklärung
des Gastes ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen
innerhalb einer vom Gastgeber hierfür gegebenenfalls im Angebot
angegebenen Form und Frist zugeht. Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen
2. Zahlung
2.1 Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich
nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen und in
der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere
Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis
einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen
zum Aufenthaltsbeginn zahlungsfällig und an den Gastgeber
bar zu bezahlen.
2.2 Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung verlangen.
Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart
ist, 15% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistung und gebuchter
Zusatzleistungen.
2.3 Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz Mahnung
des Gastgebers mit Fristsetzung nicht oder nicht vollständig,
so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen
Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches
oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht,
berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und diesen
mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 3 dieser Bedingungen
zu belasten.
3. Rücktritt und Nichtanreise
3.1 Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Gastgebers
auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich
des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen,
bestehen. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen
Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen
und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten
Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige
Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
3.2 Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit
diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu
lassen.
3.3 Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen
für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw.
der Auftraggeber an den Gastgeber die folgende Beträge zu
bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen
(einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung
etwaiger Abgaben für Kurtaxe:
Bei Ferienwohnungen/Unterkünften
• ohne Verpflegung: 90%
• Bei Übernachtung/Frühstück: 80%
• Bei Halbpension: 70%
• Bei Vollpension: 60%
3.4 Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten,
dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich
höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge,
bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen
oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen
Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet,
den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
3.5 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
wird dringend empfohlen.
3.6 Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen
Gründen an den Gastgeber zu richten und sollte im Interesse
des Gastes schriftlich erfolgen.
4. Pflichten des Kunden, Kündigung durch den Gastgeber
4.1 Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen
unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche
des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
4.2 Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln
oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im
Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe
zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom
Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch
ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes
sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast
die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
5. Haftungsbeschränkung
Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im
Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für
den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,
Schneesicherheit usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen,
die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt
werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung
ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
6. Verjährung
6.1 Vertragliche Ansprüche des Gastes/Auftraggebers gegenüber
dem Gastgeber aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche
auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung
oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche
auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Gastgebers, oder auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
6.2 Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren
in einem Jahr.
6.3 Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt
jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden
ist und der Gast/Auftraggeber von Umständen, die den Anspruch
begründen und dem Gastgeber, als Schuldner Kenntnis erlangt
oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Fällt
der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen
am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag,
so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
6.4 Schweben zwischen dem Gast und dem Gastgeber Verhandlungen über
geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast
oder der Gastgeber die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens
3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
7. Rechtswahl und Gerichtsstand
7.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem
Auftraggeber und dem Gastgeber findet ausschließlich deutsches
Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
7.2 Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den Gastgeber
nur an deren Sitz verklagen.
7.3 Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber
ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen
Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen
des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind,
die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird
als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.
7.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit
auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen
Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.
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